Die Kreissynode ist das zentrale Leitungsorgan des Kirchenkreises sein. Sie berät und entscheidet über die Schwerpunkte der kirchlichen Arbeit, beschließt den Haushalt und wählt die Mitglieder des Kreissynodalvorstands. Außerdem wählt sie die Abgeordneten zur Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Zur Synode gehören:
- Abgeordnete der Kirchengemeinden, die von den Presbyterien gewählt werden,
- berufene Mitglieder, die besondere Aufgaben und Arbeitsfelder vertreten,
- theologische Mitglieder (Pfarrerinnen und Pfarrer) sowie
- nicht-theologische Mitglieder aus den Gemeinden, Einrichtungen und Werken.
Die Synode steht für gemeinsames Hören, Beraten und Entscheiden. Sie ist ein geistliches und demokratisches Gremium, das Verantwortung für die gesamte Kirche im linksrheinischen Köln und im Rhein-Erft-Kreis trägt. Bis 2028 sorgt der Bevollmächtigtenausschuss dafür, dass alle Aufgaben kontinuierlich wahrgenommen, die Zusammenarbeit gestärkt und die erste reguläre Synode sorgfältig vorbereitet wird. Mit ihr wird der Kirchenkreis Köln-Linksrheinisch dann vollständig seine Arbeit in synodaler Ordnung aufnehmen.
